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Wetteraukreis untersagt Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen

Die Trockenheit spitzt sich zu: Ab sofort darf im Wetteraukreis kein Wasser mehr aus Bächen und Flüssen entnommen werden. Die Regelung gilt zunächst bis Ende Oktober und soll die stark belasteten Gewässer schützen.

Seit Wochen fehlt der Regen, gleichzeitig steigen die Temperaturen. Die Folgen sind inzwischen deutlich sichtbar: Viele Bäche im Wetteraukreis führen nur noch wenig Wasser, manche trocknen sogar bereits aus. Um Tiere, Pflanzen und die Gewässer selbst zu schützen, hat der Wetteraukreis nun ein Entnahmeverbot erlassen.

Seit dem 25. Juni ist es untersagt, Wasser aus Flüssen und Bächen abzupumpen oder über Schläuche zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026. Sollte sich die Lage vorher entspannen und die Wasserstände wieder steigen, kann die Regelung auch früher aufgehoben werden.

Umweltdezernentin Birgit Weckler begründet den Schritt mit den niedrigen Pegelständen: Jede zusätzliche Wasserentnahme könne die empfindlichen Ökosysteme weiter belasten. Deshalb habe sich der Kreis dazu entschieden, die Entnahme bis in den Herbst hinein zu untersagen. Gleichzeitig appelliert sie an die Bürgerinnen und Bürger, bewusst und sparsam mit Wasser umzugehen.

Betroffen sind vor allem Grundstückseigentümer und Anlieger an Gewässern. Bereits installierte Schläuche sowie elektrische oder benzinbetriebene Pumpen müssen aus den Bächen und Flüssen entfernt werden. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Kleine Wassermengen dürfen weiterhin mit Handgefäßen wie einer Gießkanne geschöpft werden.

Die Fachstelle Wasser und Bodenschutz des Wetteraukreises wird die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren. Besonders sensible Gewässerabschnitte stehen dabei im Fokus. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Möglich sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Die aktuellen Pegelstände an den verschiedenen Messtellen im Wetteraukreis können im Internet unter http://www.hlnug.de eingesehen oder mit der App „Meine Pegel“ abgerufen werden.

Quelle: Redaktion

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