Bei gemeinsamen Verkehrskontrollen in Büdingen haben Polizei und Ordnungsamt vor allem E-Scooter unter die Lupe genommen. Dabei wurden am Donnerstag insgesamt 23 Ordnungswidrigkeiten und acht Strafanzeigen registriert, wie die Polizeistation Büdingen mitteilte.
Mit dabei waren Beamte der Polizeistation Büdingen, des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau sowie das Ordnungsamt der Stadt. Neben uniformierten Einsatzkräften kontrollierten auch zivile Beamte den Verkehr im Stadtgebiet. Im Mittelpunkt standen dabei elektrische Tretroller und die Einhaltung der geltenden Vorschriften.
Besonders genau überprüften die Einsatzkräfte die Geschwindigkeit der E-Scooter. Mithilfe eines Messgeräts konnten sie direkt vor Ort feststellen, ob ein Roller schneller als die erlaubten 20 km/h fahren kann. Ist das der Fall, erlischt die Betriebserlaubnis. Je nach Veränderung kann außerdem eine Fahrerlaubnis erforderlich sein – obwohl E-Scooter normalerweise ohne Führerschein gefahren werden dürfen.
Für E-Scooter gelten klare Regeln im Straßenverkehr. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre, fahren darf immer nur eine Person auf dem Roller. Auch eine gültige Versicherung ist Pflicht, sobald der E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum genutzt wird. Eine Helmpflicht gibt es zwar nicht, empfohlen wird das Tragen eines Helms dennoch aus Sicherheitsgründen.
Manche Modelle werden speziell als „Kinder-E-Roller“ zum Kauf angeboten. Diese unterliegen allerdings denselben Regeln. Es gelten dabei somit keine Ausnahmen für Mindestalter, Versicherungspflicht und die übrigen Bestimmungen.
Mit den gemeinsamen Kontrollen wollen Polizei und Ordnungsamt in Büdingen vor allem für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen und Verstöße konsequent ahnden. Gerade E-Scooter sind inzwischen fester Bestandteil des Stadtverkehrs – entsprechend wichtig ist es, dass ihre Nutzer die geltenden Regeln kennen und einhalten.
Quelle: Redaktion

